Ob Musiker, Schauspieler, Synchronschauspieler, Tänzer oder Dirigenten: Viele Kreative wissen nicht, dass sie für Ihre Mitwirkungen an künstlerischen Produktionen vergütet werden können, wenn ein Dritter (zum Beispiel ein TV- oder Radiosender) diese nutzt. Hintergrund ist das Leistungsschutzrecht, das jeder Künstler erwirbt, der an einer Musikproduktion, einem Film oder einem Videoclip mitgewirkt hat. GVL-Geschäftsführer Dr. Tilo…
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