Meine Band, eine Freundschaft fürs Leben?

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Gemeinsames Musizieren bedeutet nicht nur, die Lieblingsmusik selber machen, Konzerte geben, Träume leben, sondern auch mit Freunden viel Zeit verbringen und durch dick und dünn gehen. Trotzdem kann es immer wieder Streit geben und im schlimmsten Fall neben der Band auch die Freundschaft zerbrechen.

Das ist nicht einmal verwunderlich, denn auf die einzelnen Bandmitglieder muss ähnlich Verlass sein wie bei einer Seilschaft im Steilhang eines Hochgebirges, den Matrosen eines Segelschiffs mitten im Sturm auf einem Ozean, Astronauten auf dem Weg zum Mond, oder wie in einer Liebesbeziehung …

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Beispiele gibt es genug. In allen Fällen ist ein besonders hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen erforderlich. Das gilt auch für die eigene Band. Beim Musikmachen sind Adrenalin und Gefühle im Spiel. Der Schlagzeuger zählt ein, der erste Akkord erklingt, und schon taucht man ab in eine andere Welt. Musik kann nur begeistern, wenn damit Emotionen transportiert werden. Doch wer Gefühle zeigt, ist auch verletzlich.

Kunst ist 10 % Talent und 90 % Schweiß

Nicht jeder Musiker innerhalb der Band beherrscht sein Instrument gleich gut, nicht jeder hat immer ausreichend Zeit oder Motivation, seinen Part zu Hause richtig vorzubereiten. Da ist oft Geduld mit einzelnen Bandmitgliedern gefragt. Auch die Charaktere innerhalb einer Band sind so unterschiedlich wie im sonstigen Leben auch. Da gibt es Sänger, die meinen, die anderen wären nur Begleitband für den eigenen Egotrip, Gitarristen, die am liebsten nur sich selbst hören, Schlagzeuger, die nicht leise spielen können (oder wollen), oder Bassisten, die so zurückhaltend sind, dass man sie anflehen muss, auch mal ihre Meinung zu sagen. All diese verschiedenen Persönlichkeiten nicht nur unter einen Hut zu bekommen, sondern auch in den Dienst der gemeinsamen Musik zu stellen, ist eine wirklich große Herausforderung, für die man schon eine gehörige Portion persönlicher Reife benötigt.

Dass das aber keine Frage des Alters ist, zeigen die legendären Auseinandersetzungen von Mick Jagger und Keith Richards von den Rolling Stones. Aber auch die Streitereien zwischen John Lennon und Paul McCartney oder Liam und Noel Gallhager führten zur Trennung der Beatles bzw. von Oasis. Was bei den Stars vorkommt, kann auch euch passieren, wenn die Vorstellungen über die musikalische Zukunft zu weit auseinander liegen oder wenn die Chemie einfach nicht stimmt. Um in diesem Falle eines Falles gewappnet zu sein, hilft es, über die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Band Bescheid zu wissen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ob man es glaubt oder nicht, aber eine Band unterscheidet sich gar nicht so sehr von Unternehmen, welche zum Beispiel als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) organisiert sein können. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, indem eine Band als GmbH firmieren würde. Das dürfte an der unterschiedlichen Behandlung der Gesellschaft im Hinblick auf zu zahlende Steuern liegen. Möglich wäre das jedoch.

Im Normalfall handelt es sich bei einer Musikgruppe um eine sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Gründungsvoraussetzungen sind denkbar einfach, da dafür kein schriftlicher Vertrag unter den Bandmitgliedern benötigt wird. Das Gesetz stellt fest, dass sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag „gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten“. Aus dieser Vorschrift lassen sich mehrere wichtige Elemente herausfiltern: die Gesellschafter, gegenseitige Verpflichtung, Förderung eines gemeinsamen Zweckes und Leistung von Beiträgen.

Wenn sich folglich mehrere (mindestens zwei) Musiker zusammentun und beschließen, gemeinsam Musik zu machen, dann haben sie in diesem Moment eine Band gegründet und zugleich eine Gesellschaft nach dem BGB. Die Musiker sind die Gesellschafter dieser Gesellschaft. Das gemeinschaftliche Musizieren ist der Gesellschaftszweck. Indem jeder Gesellschafter sein musikalisches Können einbringt, wird durch diesen Beitrag der einzelnen Musiker der Zweck der Gesellschaft gefördert. Der gemeinsame Beschluss, dies so zu tun, stellt die rechtliche Verpflichtung der Gesellschafter, den Vertragsschluss dar. Es spielt also keine Rolle, ob die Band nur aus Jux und Tollerei gegründet wurde oder mit dem Ziel, richtig Geld zu verdienen.

Rechte und Pflichten

Welche Rechte und Pflichten bringt nun aber die Mitgliedschaft in einer Band mit sich?

Zunächst einmal bedeutet das nur, zu den vereinbarten Bandproben erscheinen zu müssen, sein Musikinstrument mitzubringen und sich am Musizieren zu beteiligen. Darüber hinaus können die Gesellschafter jedoch viele weitere Verpflichtungen eingehen. Zum Beispiel kann beschlossen werden, einen Proberaum anzumieten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden die Kosten gleichmäßig aufgeteilt. Wenn die Band beschließt, eine Verstärkeranlage zu kaufen, dann müssen sich ebenfalls alle beteiligen. Die Anlage gehört in diesem Fall der Band. Es ist jedoch nicht möglich, dass ein Bandmitglied von den anderen gezwungen werden könnte, ein bestimmtes Instrument oder Mikrofon anzuschaffen, denn alle Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Sollte bei einem Auftritt tatsächlich Geld verdient werden, so steht ohne andere Vereinbarung jedem der gleiche Anteil zu. Genauso kann man sich aber auch darauf einigen, das Geld in eine Bandkasse einzuzahlen, um damit Fahrtkosten oder andere Ausgaben zu begleichen. Die Rechte an einem Bandnamen liegen grundsätzlich auch bei der Band als solche, selbst wenn nur ein bestimmtes Bandmitglied den Bandnamen erfunden hat. Das ist als Gesellschafterbeitrag zur Förderung des Gesellschaftszweckes zu werten.

Bis dass der Tod euch scheidet?

Was passiert aber, wenn sich ein Bandmitglied als unzuverlässig herausstellt und ständig unvorbereitet zur Bandprobe kommt oder unentschuldigt gar nicht erscheint?

Ob dann eine verschuldete Verletzung von Vertragspflichten vorliegt, richtet sich nach der Person des Gesellschafters. Das Gesetz besagt, dass Maßstab hierfür diejenige Sorgfalt ist, die der Gesellschafter auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Im Klartext heißt das, dass jemand, der grundsätzlich schlampig und unzuverlässig ist, auch in Bandangelegenheiten nicht zum Musterschüler avancieren muss. Gegenüber Konzertveranstaltern und anderen Vertragspartnern der Band haften alle Musiker jedoch persönlich auch für ihre Mitstreiter. Umso wichtiger ist daher, dass man sich im Vorhinein überlegt, mit wem man sich zu einer Band zusammenschließt.

Werden die Streitereien aber so unerträglich, dass man darüber nachdenkt, ein Bandmitglied rauszuwerfen oder die Band insgesamt aufzulösen, dann sollte man Folgendes wissen: Formal gesehen kann ein Bandmitglied nicht gegen seinen Willen ausgeschlossen werden, da ohne entsprechende vertragliche Regelung bei Beschlüssen immer Einstimmigkeit herrschen muss. Aber durch Kündigung eines oder mehrerer Bandmitglieder wird die Band aufgelöst. Im Anschluss daran, kann sich die Band ohne den unliebsam gewordenen Bandkollegen sofort wieder neu formieren. Zu beachten ist jedoch, dass ausscheidende Bandmitglieder Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils am Bandvermögen haben. Dazu gehören der Prokopfanteil am Kassenbestand und ihr Anteil am jeweiligen Zeitwert angeschaffter Gegenstände.

Fazit: 

Als Fazit dieser Rechtslage fragt ihr euch vielleicht, ob ihr nicht lieber schriftliche Bandverträge machen solltet. Dazu ist zu sagen, dass das Gesetz schon zahlreiche Regelungen vorsieht, sodass ein schriftlicher Vertrag nicht zwingend nötig ist. Solltet ihr aber tatsächlich erhebliche Anschaffungen tätigen oder Geld verdienen, ist es schon ratsam, dies zu tun. Von den gesetzlichen Vorschriften kann in einem Vertrag auch abgewichen werden, dann sollte dies aber allen klar sein, weshalb eine schriftliche Fixierung der Regeln nützlich ist. Mit oder ohne Vertrag gilt gerade beim gemeinsamen Musikmachen aber eines gleichermaßen: Ohne Verantwortungsbewusstsein, gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft geht es nicht!

Weitere Infos unter www.musikrecht.info

Fotos: Stephanie Hofschläger/PIXELIO, Jerzy/PIXELIO, Rolf van Melis/PIXELIO

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