Freiheit für den Geburtstagssong

“Happy Birthday” gehört allen!

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Jahrelang hat ein großer Musikverlag Lizenzgebühren für den weltbekannten Geburtstagshit “Happy Birthday” eingezogen – völlig zu unrecht, wie ein US-Gericht jetzt entschieden hat!

Keyboards Torte

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Unzählige Familien auf der ganzen Welt singen den Song an Geburtstagsfeiern – in zahlreichen Dialekten und Sprachen. Die Rechtesituation blieb dabei aber jahrelang unübersichtlich: mal meldeten Liedermacher ihre Urheberschaft an, mal tauchten alte Dokumente auf, die Zweifel an den verschiedenen Geschichten aufkommen liessen. Egal wie – die Warner Music Group verlangte stets die Lizengebühren für den Evergreen.

Es wurde sogar ein Wettbewerb für die Komposition einer Alternativversion ins Leben gerufen.

Jetzt ist “Happy Birthday” gemeinfrei – und kann von jedermann verwendet werden! In diesem Sinne: Happy Birthday, freies Geburtsagslied! 🙂

https://youtu.be/EqolSvoWNck

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